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Bebauungsplan

Bebauungsplan "Ulm - Himmelweiler V"

Maßgebend sind der Bebauungsplan und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften des Büros für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH vom 10.10.2019 sowie die Begründung vom 10.10.2019.         

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst einen Teil von Flurstück Nr. 657 der Gemarkung Lehr.

Der Bebauungsplan, die Satzung der örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung und eine nach § 10 Abs. 4 BauGB zusammenfassende Erklärung liegen öffentlich aus und können bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Münchner Str. 2, Zimmer 0.001 während den Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wurden im Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung, Bau und Umwelt“ am 12.11.2019 vorberaten. Das Ergebnis der Prüfung kann ebenfalls beim Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm während den Öffnungszeiten, oder im Ratsinformationssystem im Internet unter www.ulm.de > Rathaus > Stadtpolitik > Gemeinderat > Ratsinformationssystem  eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalbh eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. 

Stadt Ulm

Bürgermeisteramt                       

 

Dienstzeiten:    

Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht

Bürgerservice Bauen:

Montag bis Mittwoch 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr                           

Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr