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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019

I. Festsetzung
Die Grundsteuer 2019 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz -vom 07.08.1973 BGBl. I, Seite 965– in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2019.

II. Rechtsfolgen
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2019 zugegangen wäre.

III. Zahlungsaufforderung
Die Grundsteuer 2019 ist zu den Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten, wie im zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid im Feld „Raten Folgejahr“ angegeben, bei jährlicher Zahlweise zum 01.07.
Wenn ein SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt ist, wird die Stadtkasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.

IV. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats, nachdem diese Bekanntmachung im Internet der Stadt Ulm und den Mitteilungsblättern der Ortsverwaltungen veröffentlicht wurde, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Ulm, Zentrale Steuerung und Dienste, Donaustr. 5, 89073 Ulm, einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

V. Weitere Hinweise
Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertreter/Vertreterin jeweils durch einen Grundsteuer-Änderungsbescheid mitgeteilt.
Das Einzugsverfahren (SEPA-Basislastschrift-Mandat) erleichtert die Zahlung. Bitte im SEPA-Basislastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) das Buchungszeichen angeben.

Ulm, 10.01.2019

Stadt Ulm – Zentrale Steuerung und Dienste