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Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Terminvereinbarung bei den Buergerdiensten in der Olgastrasse 66 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

Zuständige Stelle Formulare